§ 1 Geltung der Bedingungen
§ 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der HomePlus GmbH („HomePlus“) und dem Kunden über die Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen („PV-Anlage“), Wärmepumpen, Elektroinstallationen sowie nachfolgend näher bezeichnete Lieferungen und Leistungen der HomePlus.
§ 1.2 Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennt die HomePlus nicht an, auch dann nicht, wenn die HomePlus diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat und der Kunde auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen hinweist.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
§ 2.1 Angebote der HomePlus sind freibleibend und unverbindlich. Die von der HomePlus versendeten Angebote dienen lediglich dazu, dem Kunden unter Bezugnahme auf das Angebot, die Abgabe einer verbindlichen Bestellung mit dem Inhalt des unverbindlichen Angebots zu ermöglichen.
§ 2.2 Bestellungen des Kunden sind, sofern nicht abweichend angegeben, verbindliche Annahmen des Vertragsangebots der HomePlus.
§ 2.3 Ein Vertrag kommt zustande, wenn eine Partei ein verbindliches Angebot der jeweils anderen Partei innerhalb der vorgenannten Annahmefrist annimmt. Nimmt eine Partei das Angebot der anderen Partei erst nach Ablauf der Annahmefrist oder zu anderen Bedingungen als in dem Angebot angegeben an, so kommt der Vertrag zustande, wenn die andere Partei die verspätete und/oder abweichende Annahme ihrerseits annimmt.
§ 2.4 Verträge sowie ihre Änderungen und Ergänzungen bedürfen grundsätzlich der Textform. Mündliche Nebenabreden oder mündliche Zusicherungen, die über den Vertrag in Textform hinausgehen, sind unwirksam. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Formerfordernisses selbst.
§ 2.5 Nebenabreden bedürfen in jedem Fall der Bestätigung der HomePlus in Textform. Die Wirksamkeit ist von der Unterschrift des Geschäftsführers abhängig. Die Mitarbeiter der Firma HomePlus sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
§ 3 Preisbestimmungen
§ 3.1 Den Preisbestimmungen liegen grundsätzlich die jeweils gültigen Preise des Angebots zugrunde. Bei Auftragsbestätigungen sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer maßgeblich.
§ 3.2 Die Preise für Lieferungen und Leistungen verstehen sich, falls nicht anders vereinbart wurde, ab Werk zzgl. Verpackung und Versand-/Lieferkosten.
§ 3.3 Leistungen, die über den jeweiligen Vertragsinhalt hinausgehen, werden gesondert berechnet. Berechnet werden An- und Abfahrtkosten sowie Personaleinsatz. Der Personaleinsatz ist für Elektrikermeister mit 80 Euro netto pro Stunde zu vergüten, für Helfer beträgt der Preis 60 Euro pro Stunde.
§ 4 Überlassung von Unterlagen/Kalkulationen
An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc. behält sich HomePlus Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, HomePlus erteilt dem Kunden eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
§ 5 Zahlungsbedingungen
§ 5.1 Soweit im Vertrag nicht anders vereinbart, sind die Zahlungen des Kunden durch Überweisung auf ein auf der Rechnung der HomePlus angegebenes Konto zu leisten.
§ 5.2 Die Zahlung ist spätestens 30 Tage ab Rechnungszugang zu leisten. Kommt der Kunde dem nicht nach, so kommt er in Verzug. Ist der Kunde in Verzug, so ist die HomePlus berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz im Sinne des BGB zu berechnen. Das Recht der HomePlus, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen einen weitergehenden Schaden sowie sonstige gesetzliche Rechte geltend zu machen, bleibt unberührt. Insbesondere gilt: Wenn HomePlus einen Kontokorrentkredit zu einem Zinssatz in Anspruch nimmt, welcher höher liegt, ist sie berechtigt, diesen entsprechenden Zinssatz zu berechnen.
§ 5.3 HomePlus ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist HomePlus berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Zahlungsanweisungen und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen sowie sonstiger anfallender Gebühren.
§ 5.4 Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder es zu erwarten ist, dass der Kunde seinen künftigen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht zeitgerecht nachkommt, so ist die gesamte Restschuld fällig. HomePlus ist in diesem Fall außerdem berechtigt, von ihren Lieferungs- und Leistungsverpflichtungen zurückzutreten sowie wahlweise Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
§ 5.5 HomePlus ist berechtigt, die Bezahlung der gesamten vertraglich geschuldeten Leistung im Voraus zu verlangen.
§ 6 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
§ 6.1 Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn seine Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist. Zur Aufrechnung gegen Ansprüche der HomePlus ist der Kunde auch dann berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis geltend macht.
§ 6.2 Der HomePlus stehen die gesetzlichen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte zu. Insbesondere ist HomePlus unter den gesetzlichen Voraussetzungen zur Zurückbehaltung ihrer Lieferungen und Leistungen berechtigt, solange der Kunde seine der HomePlus gegenüber bestehenden Verpflichtungen aus dem zugrundeliegenden Vertrag nicht erfüllt.
§ 7 Gesetzliches Widerrufsrecht
§ 7.1 Wenn der Kunde einen Vertrag mit HomePlus als Verbraucher außerhalb von Geschäftsräumen von HomePlus schließt oder wenn für den Vertragsschluss und die Vertragsverhandlungen ausschließlich Fernkommunikationsmittel (z. B. Brief, E-Mail, Telefax) verwendet wurden, steht dem Kunden unter den Voraussetzungen und nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.
§ 7.2 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren.
§ 7.3 Für das Widerrufsrecht gelten, soweit nicht abweichend geregelt, die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 7.4 Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses und nach Erhalt dieser Belehrung. Um das Widerrufsrecht unter Wahrung der Widerrufsfrist auszuüben, genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung über einen dauerhaften Datenträger (z. B. Brief oder E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:
HomePlus GmbH, Zum Eisenhammer 19, 46049 Oberhausen
oder
kundenservice@homeplus.de
§ 7.5 Wenn Sie den Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung, als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
§ 7.6 Für den Widerruf kann auch das nachfolgende Muster-Widerrufsformular verwendet werden.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück
An: HomePlus GmbH, Zum Eisenhammer 19, 46049 Oberhausen oder per E-Mail an kundenservice@homeplus.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung folgender Dienstleistungen/Werke/Kauf von Waren (*):
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_________________________________________________
Bestellt am:
Name des/der Verbraucher(s)
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Anschrift des/der Verbraucher(s)
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_________________________________________________
_________________________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (Nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum _________________
(*) Unzutreffendes streichen
§ 8 Liefer- und Leistungszeit
§ 8.1 Die von HomePlus genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart wurde.
§ 8.2 Der Beginn der von HomePlus angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
§ 8.3 Der Kunde kann HomePlus einen Monat nach der Überschreitung eines unverbindlichen Liefer-/Leistungstermins oder einer unverbindlichen Liefer-/Leistungsfrist in Textform auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern/leisten. Nach Ablauf dieser Frist kommt HomePlus in Verzug.
§ 8.4 Der Kunde kann Schadensersatz neben Lieferung/Leistung nur verlangen, wenn HomePlus Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
§ 8.5 Im Falle des Verzugs kann der Kunde HomePlus auch schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen mit dem Hinweis, dass er die Annahme des Vertragsgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Kunde berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
§ 8.6 Wird HomePlus, während sie in Verzug ist, die Lieferung/Leistung durch Zufall wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht, so haftet sie gleichwohl nach Maßgabe der Ziffern 8.3 bis 8.5, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung/Leistung eingetreten wäre.
§ 8.7 Wird entgegen § 8.1 ein verbindlicher Liefer-/Leistungstermin oder eine verbindliche Liefer-/Leistungsfrist überschritten, kommt HomePlus bereits mit Überschreitung des Liefer-/Leistungstermins oder der Liefer-/Leistungsfrist in Verzug.
§ 8.8 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die HomePlus die Lieferung/Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei ihren Subunternehmern oder deren Nachunternehmern eintreten – hat HomePlus auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen HomePlus, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfolgten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
§ 8.9 Wenn die Behinderung länger als einen Monat dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils nach Maßgabe von Ziffer § 8.5 vom Vertrag zurückzutreten.
§ 8.10 HomePlus ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
§ 8.11 Mit Inbetriebnahme ist die in § 3 Nr. 30 EEG 2023 legaldefinierte Inbetriebnahme gemeint. Formulare und Vertragsverhältnisse zwischen dem Kunden und dem Energieversorger stehen in keinem Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen HomePlus und dem Kunden.
§ 8.12 Sollte das Objektdach des Kunden aus Well-Eternit bestehen, so ist der Kunde dafür verantwortlich, dass dieses asbestfrei ist.
§ 9 Gefahrübergang
Im Fall der Lieferung der PV-Anlage mit anschließender Montage sowie im Falle sonstiger Werkleistungen bzw. Lieferungen im Rahmen von Werkverträgen geht die Gefahr jeweils mit der (Teil-)Abnahme der jeweiligen Leistung vollständig und endgültig auf den Kunden über. Der Kunde trägt ab diesem Zeitpunkt die Gefahr der Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der PV-Anlage und der jeweiligen Leistung. Dies gilt auch dann, wenn weitere Leistungen oder die Lieferung weiterer Geräte beauftragt wurde und die Erfüllung dieser Leistungen bzw. Lieferungen im Zeitpunkt der (Teil-)Abnahme der bereits erbrachten Leistung noch aussteht.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
§ 10.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die HomePlus aus Lieferungen und Leistungen gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden HomePlus GmbH die folgenden Sicherheiten gewährt, die sie auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderung nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.
§ 10.2 Die von HomePlus gelieferte Ware bleibt ihr Eigentum (Vorbehaltsware). Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern und zu verarbeiten. Ein ordnungsgemäßer Geschäftsverkehr im Sinne dieser Bedingung liegt nicht vor, wenn bei Veräußerung des Kunden oder dessen sonstigen Verfügungen oder Handlungen zugunsten Dritter die Abtretbarkeit seiner Forderung an Dritte ausgeschlossen ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig.
§ 10.3 Der Eigentumserwerb des Kunden an der Vorbehaltsware im Falle der Verarbeitung oder Umbildung ist ausgeschlossen. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für HomePlus als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie.
§ 10.4 Im Falle der Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen beweglichen Sachen – und zwar dergestalt, dass sie wesentliche Bestandteile einer einheitlichen Sache werden – wird HomePlus Miteigentümer dieser Sache; der Anteil bestimmt sich nach dem Wertverhältnis der Sachen z. Zt. der Verbindung oder Vermischung. Ist jedoch die Vorbehaltsware als Hauptsache anzusehen, so erwirbt HomePlus das Alleineigentum. Im Falle der Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Bauwerk wird ein Anspruch des Kunden auf Bestellung einer Sicherungshypothek des Bauunternehmers an dem Baugrundstück seines Bestellers in Höhe des Teils, der dem Wert der Vorbehaltsware entspricht, an HomePlus abgetreten.
§ 10.5 Die aus der Weiterveräußerung/-verarbeitung oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in Höhe des Kaufpreises der Vorbehaltsware an HomePlus ab. Der Kunde ist ermächtigt, diese Forderungen für HomePlus einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung entfällt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen HomePlus gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommt. In diesem Falle ist HomePlus berechtigt, den Drittschuldnern die Abtretungen offenzulegen.
§ 10.6 Bei Lieferungen in Bauvorhaben, für welche im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Auftraggeber die Teilabtretung nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers gestattet ist, diese aber nicht vorliegt oder die Teilabtretung generell ausgeschlossen ist, gilt abweichend von § 10.5 folgendes: Die Abtretung bezieht sich ohne Rücksicht auf die Höhe des Kaufpreises der Vorbehaltsware auf die dem Kunden zustehenden Forderungen aus dem Bauvorhaben, zu dessen Erfüllung der Kunde über die Vorbehaltsware verfügt hat. Zahlungen des Drittschuldners an HomePlus werden unverzüglich an den Kunden überwiesen, sobald die Forderung der HomePlus auf Zahlung des Kaufpreises sowie etwaige Nebenforderungen getilgt sind. Diesen Anspruch gegen HomePlus kann der Kunde abtreten. Gewährt der Drittschuldner an HomePlus Abschlagszahlungen und übersteigt die an HomePlus abgetretene Forderung ihre Forderung auf Zahlung des Kaufpreises um mehr als 20 %, so verpflichtet sich HomePlus, die Differenz zu überweisen. Der Kunde ist verpflichtet, HomePlus die zur Geltendmachung ihrer Forderungen und sonstigen Ansprüche nötige Auskunft unverzüglich auf seine Kosten zu erteilen und die Beweisurkunden, soweit sie sich in seinem Besitz befinden, auszuhändigen. Die Pflicht besteht entsprechend bei einer Zwangsvollstreckung in HomePlus gehörende Sachen, Forderungen und andere Vermögensrechte: Der Kunde hat HomePlus unverzüglich über die Zwangsvollstreckung Mitteilung zu machen; er wird außerdem den Pfändungsgläubiger schriftlich auf ihre Rechte hinweisen. Neben den vorstehenden Verpflichtungen zur Erteilung von Auskünften und Vorlage von Beweisurkunden ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung den Drittschuldnern mit HomePlus gemeinsam schriftlich anzuzeigen.
§ 11 Sach- und Rechtsmängelansprüche
§ 11.1 Soweit die in den Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von HomePlus ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend.
§ 11.2 Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung enthalten keine verbindliche Beschreibung der vereinbarten Beschaffenheit der Ware.
§ 11.3 Wirtschaftlichkeitsberechnungen und darin enthaltene Ertragsprognosen stellen lediglich Berechnungsbeispiele dar und sind unverbindlich.
§ 11.4 Hinsichtlich der Verjährung der Gewährleistungsansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Die Fristen beginnen mit dem jeweiligen Liefer-/Leistungsdatum.
§ 11.5 Ist der Vertragsgegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, so liefert/leistet HomePlus unter Ausschluss sonstiger Rechte wegen des Mangels Ersatz. Ist der Kunde an einer Ersatzlieferung/-leistung nicht interessiert oder ist der erforderliche Aufwand der Ersatzlieferung/-leistung unverhältnismäßig im Vergleich mit dem Vorteil für den Kunden, so ist der Kunde nur berechtigt, nach seiner Wahl die Vergütung zu mindern. Eine Rückabwicklung des Vertrages ist ausgeschlossen, wenn sich die Vertragsleistung ihrer Natur nach einer Rückgewähr entzieht.
§ 11.6 Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Rechte des Kunden bei Mängeln für die Vertragsgegenstände und schließen sonstige Ansprüche jeglicher Art aus. Hat HomePlus für die Beschaffenheit eine Garantie übernommen, so stehen dem Kunden wegen eines Mangels die gesetzlichen Rechte zu.
§ 11.7 Verfärbungen an Modulen, die deren Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen, gelten nicht als Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit.
§ 12 Haftung
§ 12.1 Die HomePlus haftet nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund –, wenn sie, ihre gesetzlichen Vertreter, ihre Erfüllungsgehilfen und ihre Betriebsangehörigen sie schuldhaft verursacht haben.
§ 12.2 Die Haftung gegenüber dem Kunden wird – außer bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln – ausgeschlossen. Ebenso bleibt eine Haftung der HomePlus nach dem Produkthaftungsgesetz von den Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
§ 12.3 Im Falle einer vertraglich übernommenen Garantie haftet HomePlus nach Maßgabe der Garantie und erst ergänzend nach den ggf. anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
§ 12.4 In Fällen einfacher oder leichter Fahrlässigkeit haftet die HomePlus – soweit in § 12.2 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht), auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung von HomePlus nach Satz 1 ist beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung von HomePlus, vorbehaltlich der Regelung in § 12.2, ausgeschlossen.
§ 12.5 Die Haftung für einen außerhalb einer Eigenschaftszusicherung liegenden Mangelfolgeschaden oder entgangenen Gewinn ist nach Maßgabe von Ziffer 12.2 ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an sonstigen Rechtsgütern des Kunden ist ausgeschlossen.
§ 12.6 Für Montagebeschädigungen haftet HomePlus nach den obigen Maßgaben.
§ 13 Sonstige Bestimmungen
§ 13.1 Die Daten aus dem Vertragsverhältnis werden nach § 28 BDSG gespeichert und genutzt (§ 33 BDSG).
§ 13.2 Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist – sofern beide Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind – das Gericht örtlich zuständig, an dem HomePlus ihren Sitz hat. Gleiches gilt, wenn der Auftragnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder seinen Sitz nach Vertragsschluss aus dem Inland verlegt.
§ 13.3 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen HomePlus und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 13.4 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die unwirksame Regelung wird durch eine dem Parteiwillen entsprechende Regelung ersetzt.
§ 13.5 Der Kunde willigt ein, dass HomePlus die montierte Anlage photographisch als Referenzobjekt nutzen darf.